§§§ Rechtsgrundlagen
und §§§-Rechtshinweise
vor Allem in Bezug auf:
GUT-WILL-ZAHLUNGEN (good-will-payments)
| KEINE: goodwill payments!
Aufgrund der seit 1987 Weltweit steigenden und ganz
Offensichtlich nicht aufhörenden Diebstählen, aber vor Allem der unaufhörlich
stattfindenden Ermordung kostbarster Lebenszeit, haben wir seit mittlerweile
Weit übeer 2
Jahrzehnten folgende Regeln Weltweit implementiert und seit genau so langer
Zeit erfolgreich umgesetzt.
Wir werden von diesen, im Interesse aller in Betracht kommenden Beteiligten, zu keinem Zeitpunkt abweichen.
1. Jeder, wer mit uns zu Tun haben möchte, ob Persönlich oder Anderweitig, hat im Vorfeld durch eine good-will-Zahlung (Guter-Wille-Zahlung) entsprechende Interessen zu bekunden und zu Untermauern.
2. good-will-payments sind Hauptsächlich dafür Vorgesehen, uns zu beweisen, dass jeder, wer mit uns auf welche Art auch immer zu tun haben möchte, sich unsere Services auch Leisten kann, aber vor Allem auch leisten will.
3. Es gibt zu keinem Zeitpunkt Gegenleistung für good-will-payments. Was in seiner Konsequenz für Bedeutet, dass Jeder, wer good-will-payments an uns leistet, zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Ansprüche auf Gegenleistung für diese good-will-payments hat.
4. good-will-payments sind von allen in Betracht kommenden Beteiligten als Wegwerfkapital anzusehen, weil es zu keinem Zeitpunkt Gegenleistung dafür gibt.
5. good-will-payments werden zu keinem Zeitpunkt auf irgendetwas "angerechnet", weder auf zu erwartende Honorare, noch auf irgendetwas.
6. good-will-payments werden zu keinem Zeitpunkt, unter keinen Umständen zurück erstattet.
7. good-will-payments sind reine nettozahlungen! Sie werden Ohne jedwede Steueranteile gezahlt!
8. good-will-payments sind eine Erfindung von, mit allen Rechten bei Friedrich A. Dirkmann, welche seit nunmehr weit über 2 Jahrzehnten die Vormals genannten: "Kennenlerngelder", sowie die "Kaffe-Trinken-Gelder", aber auch die Zeitaufwandsentschädigungsgelder", und auch weitere, als Wegwerfkapital anzusehende Gelder ersetzen.
9. Niemand ist verpflichtet uns good-will-payments zu zahlen!
10. Wer uns keine good-will-payments zahlen möchte, wird zu keinem Zeitpunkt erfahren, ob wir auch dessen Lebensqualität, Lebensfreude, eben den Lebenswert signifikant Verbessern werden.
11. Sofern Sie dazu bereit sind, uns Ihre good-will-Zahlung zukommen zu lassen, senden Sie uns eine mit all Ihren Informationen ausgestattete eMail an: goodwill-payments@antiproneutral.de und lassen sich unsere good-will-payments-Bankverbindung zukommen.
!!!!! NOCHMALS !!!!!
Wenn Sie damit Einverstanden sind, uns Ihre good-will-Zahlung zukommen zu lassen und sich in Gänze darüber bewusst sind, dass sämtliche good-will-Zahlungen keinerlei Gegenleistungen beinhalten, was sogar Bedeuten könnte, dass Sie trotz good-will-Zahlung niemals etwas von uns hören, geschweige denn sehen werden, dass Sie sich zu 100% im Klaren darüber sind, dass good-will-Zahlungen zu keinem Zeitpunkt Rückerstattet werden (auch nicht, wenn wir uns zu keinem Zeitpukt zurückmelden) -Sie also ganz genau Wissen und akzeptieren, dass es sich tatsächlich um Wegwerfkapital handelt, welches Sie tatsächlich Wegschmeißen, wenn Sie es uns als good-will-Zahlung zukommen lassen...
erst dann und nicht Vorher, senden Sie uns eine eMail an:
good-will-payments@antiproneutral.de,
auf welche Sie Eventuell eine Antwort-eMail mit einer zur Verfügung stehenden Bankverbindung für good-will-Zahlungen erhalten.
Nachdem Sie Ihre good-will-Zahlung getätigt haben, senden Sie Ihre Zahlungsbestätigung an dieselbe eMail-Adresse:
good-will-payments@antiproneutral.de
BEDENKEN SIE NOCHMALS!
Sie haben keinerlei Rechte auf Gegenleistung für Ihre good-will-Zahlung! Vollkommen Irrelevant, in welcher Höhe Sie eine good-will-Zahlung an uns geleistet haben.
Sie haben zu keinem Zeitpunkt, unter keinen Umständen, Anrecht auf Rückerstattung von good-will-payments!
! ! ! ! ! BEDENKEN SIE ALSO VORHER ZU 100%
OB SIE good-will-payments
AN UNS LEISTEN WOLLEN ! ! ! ! !
Wenn Sie Sich allerdings schon jetzt zu 100% SICHER darüber sind uns eine good-will-Zahlung leisten zu wollen, sich aller Konsequenzen (auch negativen Konsequenzen) zu 100% bewusst sind, zu 100% akzeptieren, dass Sie keine Gegenleistungsanrechte auf good-will-Zahlungen haben, dass Sie good-will-Zahlungen zu keinem Zeitpunkt, unter keinen Umständen zurück oder Anderweitig erstattet erhalten, dass Sie eine good-will-Zahlung zu 100% als Wegwerfkapital ansehen müssen, welches Sie zu keinem Zeitpunkt zurückerhalten werden und was Sie zu keinem Zeitpunkt mit irgendetwas Gegenrechnen, respektive Aufrechnen dürfen, sämtliche §§§-Hinweise, vor Allem in Bezug auf good-will-payments durchgelesen und zu 100% Verstanden haben, sich bei Unklarheiten VOR good-will-Zahlung juristisch Fachversierte konsultierten, mit denen Sie Persönlich sämtliche Unklarheiten bezüglich good-will-Zahlungen an uns auzsgeräumt haben, wenn Sie zu 100% Sicher sind, dass Sie sich Ihre good-will-Zahlung für immer leisten können und auch wollen, da Sie die good-will-Zahlung niemals wiedersehen, geschwiege denn in den Händen halten werden, wenn Sie die good-will-Zahlung also nach allen in Betracht kommenden Regeln und Vorgaben Unsererseits tätigen wollen...
Dann können Sie dies auf folgende Bankverbindung:
Empfänger:
Friedrich A. Dirkmann *12345+ global holdings groups antiproneutral
I B A N : D E 9 5 1 0 0 1 0 1 7 8 9 0 7 2 7 4 5 1 5 4
B I C : R E V O D E B 2
R e v o l u t B a n k U A B
Zweigniederlassung Deutschland
FORA Linden Palais
Unter den Linden 40
DE 10117 Berlin
Germany
Den Zahlungsbeweis senden Sie an:
good-will-payments@antiproneutral.de
Ferner gelten sämtliche §§§-Rechtsgrundlagen
sowie §§§-Rechtshinweise auf folgenden Webseiten:
https://Rechtsgrundlagen.worldLAWsocieties.de
https://Rechtshinweise.worldLAWsocieties.de
https://Rechtliches.worldLAWsocieties.de
https://Rechtliches.webador.de
(Weitere folgen)
§§§ Irrtümer / Änderungen -OHNE BEGRÜNDUNGSPFLICHT-
Da sich unsere Webseiten in ständigen
RE-Strukturierungsmaßnahmen befinden, gilt auch für diese:
IRRTÜMER/ÄNDERUNGEN JEDERZEIT
-OHNE BEGRÜNDUNGSPFLICHT- MÖGLICH !